Fragen & Antworten

Wie schnell kann ich eine Betreuerin bekommen?

In der Regel innerhalb von 7 bis 10 Tagen, in dringenden Fällen geht es auch schneller.

Wie sind die Deutschkenntnisse der Betreuerin?

Kommunikative bis gute Deutschkenntnisse. Wir werden nach Ihren Bedürfnissen mit Ihnen zusammen eine passende Betreuungskraft aussuchen.

Wie lange bleibt die Betreuerin?

In der Regel zwischen 2 und 3 Monaten. Rechtzeitig vor dem ersten Personalwechsel stellen wir Ihnen dann die zweite Betreuerin vor und kümmern uns um alle Formalitäten. Idealerweise haben wir dann schon ein „Tandem“ gebildet, welches sich abwechselnd um die pflegebedürftige Person kümmert.

Wie sind die Betreuungskräfte versichert?

Aufgrund der Tatsache, dass die Betreuungskräfte bei unseren osteuropäischen Kooperationspartnern im Angestelltenverhältnis arbeiten, kommt es automatisch zur Meldung bei den entsprechenden Behörden. Das Entsendeunternehmen ist verpflichtet, Sozialabgaben zu entrichten. Damit sind sie auch krankenversichert.

Was ist, wenn sich die Betreuungskraft und die zu betreuende Person nicht verstehen?

Falls die Chemie zwischen der zu betreuenden Person und der Betreuerin nicht stimmt, ist zu prüfen ob ein Wechsel vorzunehmen ist. Sollten gravierende Probleme auftreten, wird die Betreuungskraft schnellst möglichst ausgewechselt. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass beide Parteien oft bis zu 3 Wochen brauchen, um sich gegenseitig kennen zu lernen und aneinander zu gewöhnen.

Ist die ganze Sache legal?

Selbstverständlich.

Das erweiterte Freizügigkeitsgesetz aus dem Jahre 2011 gilt für die EU-Mitgliedsländer. Daher dürfen die entsendeten Pflegekräfte ganz legal in Deutschland arbeiten, wenn sie sozialversicherungspflichtig bei dem Entsendeunternehmen angestellt sind. Dieser Sachverhalt ist bei unseren seriösen Kooperationspartnern immer der Fall.

Was ist, wenn die zu betreuende Person ins Krankenhaus muss?

Die Betreuerin bleibt am Einsatzort, besucht den Patienten im Krankenhaus und kümmert sich um ihn. Der Vertrag läuft weiter, bei länger andauernden Krankenhausaufenthalt besteht die Möglichkeit, den Vertrag vertragsgemäß zu kündigen bzw. ruhen zu lassen.

Wer organisiert die An- und Abfahrt, sowie die Abholung der Betreuerin?

Unsere Kooperationspartner organisieren den Transport der Betreuungskraft. Auf Wunsch holen wir die Betreuerin gegen eine Fahrpauschale vom Bahnhof ab und bringen sie zu Ihnen nach Hause. Sie können die Betreuungskraft auch gerne selbst vom Bahnhof abholen. In den meisten Fällen reisen die Betreuerinnen mit dem Kleinbus direkt vor die Haustür des Patienten an. Die Reisekosten sind bei uns im Preis enthalten.

Welche Kosten fallen an?

Nur der vereinbarte Monatspreis. Dieser wird Ihnen nach einer Pflegebedarfsanalyse zusammen mit einem Personalvorschlag genannt. Bei uns entstehen Ihnen keine Bearbeitungsgebühren, keine Vermittlungsgebühren und keine Reisekosten für das legal entsendete Personal.

Was muss der Betreuerin gestellt werden?

Ein separates Zimmer, bestenfalls mit TV und Internetanschluss, sowie Kost und Logis im Rahmen des Dienstleistungsvertrages.

Wie ist die Freizeitregelung und was passiert bei Krankheit der Betreuerin?

Freizeit wird mit der Betreuungsperson individuell abgesprochen. Der Betreuungskraft stehen pro Tag 2 bis 3 Stunden Freizeit zur Verfügung. Möglich sind auch zwei halbe Tage oder ein freier Tag pro Woche. Wird die Betreuerin krank, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend, damit wir schnellstmöglich eine Ersatzkraft organisieren können.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Der Vertrag kann ohne Begründung je nach Kooperationspartner mit einer Frist von 7 bis 14 Tagen gekündigt werden. Verstirbt die zu betreuende Person, endet der Vertrag nach 3 bis 7 Tagen nach dem Todestag.

Sollte Ihre Frage nicht dabei gewesen sein, kontaktieren Sie uns jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Vielen Dank.