MÖGLICHE ZUSCHÜSSE

Es gibt einige staatliche Zuschüsse für die Betreuung bzw. Pflege zu Hause, unter anderem das Pflegegeld, der Anspruch auf Verhinderungspflege sowie Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit einer 24h-Betreuungskraft:

  • Das monatliche Pflegegeld je Person. Pflegegrad 2 beträgt 332 €, Pflegegrad 3 572 € oder Pflegegrad 4 764 €. Bei Pflegegrad 5 sind dies 946 €.
  • Es kann zusätzlich einmal jährlich Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 € zur Mitfinanzierung der Dienstleistung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson insgesamt bereits seit sechs Monaten Pflegeleistungen für die pflegebedürftige Person übernommen hat. Eine erhöhte Leistung von bis zu 806 € kann beantragt werden, sofern keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird.
  • Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Steuerförderung (nach § 33 oder § 35a EStG) bis max. 4.000 € pro Jahr zu beantragen. Dies können auch Angehörige nutzen, wenn die zu pflegende Person nicht (mehr) steuerpflichtig ist. Pro Monat ist so eine rechnerische Entlastung von bis zu 333,33 € möglich. Erkundigen Sie sich bitte bezüglich der dargestellten Steuervorteile bei Ihrem Steuerberater.

Wir helfen Ihnen auch gern bei der Beantragung eines Pflegegrades. Sprechen Sie uns einfach an.