MÖGLICHE ZUSCHÜSSE

Es gibt einige staatliche Zuschüsse für die Betreuung bzw. Pflege zu Hause, unter anderem das Pflegegeld, der Anspruch auf Verhinderungspflege sowie Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit einer 24h-Betreuungskraft:

  • Das monatliche Pflegegeld je Person. Pflegegrad 2 beträgt 316 €,  Pflegegrad 3 545 € oder Pflegegrad 4 728 €. Bei Pflegegrad 5 sind dies 901 €.
  • Es kann zusätzlich einmal jährlich Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 € zur Mitfinanzierung der Dienstleistung beantragt werden. Dies würde Ihnen 6 Monate nach Bewilligung eines Pflegegrades erstmalig zustehen. Eine erhöhte Leistung von plus 50% (806 € p.a.) kann beantragt werden, sofern keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird.
  • Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Steuerförderung (nach § 33 oder § 35a EStG) bis max. 4.000 € pro Jahr zu beantragen. Dies können auch Angehörige nutzen, wenn die zu pflegende Person nicht (mehr) steuerpflichtig ist. Pro Monat ist so eine rechnerische Entlastung von bis zu 333,33 € möglich. Erkundigen Sie sich bitte bezüglich der dargestellten Steuervorteile bei Ihrem Steuerberater.

Wir helfen Ihnen auch gern bei der Beantragung eines Pflegegrades. Sprechen Sie uns einfach an.