Kosten

Die Kosten für eine osteuropäische Betreuungskraft sind von folgenden Faktoren abhängig:

  • Kenntnisse und Erfahrungen der Betreuungskraft
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
  • Deutschkenntnisse der Betreuungskraft
  • Betreuungs-und Pflegeumfang

Unsere Bedarfsanalyse hilft sehr genau, den Betreuungsaufwand und die Qualifikation der Betreuerin maßgerecht auf den individuellen Bedarf abzustellen. Somit sind wir in der Lage, den Preis exakt auf die jeweilige Betreuungssituation abzustimmen. Die Kosten können je nach ausländischem Unternehmen, das die Betreuungskraft entsendet und dem Herkunftsland, differieren. Allerdings ist der deutsche Mindestlohn von 12,41 € pro Stunde seit dem 01.01.2024 zu berücksichtigen.

Wichtig: Bei uns entstehen Ihnen keine weiteren Zusatzkosten, keine Bearbeitungsgebühren, keine Vermittlungsgebühren und keine Fahrtkosten für das entsendete Personal. Lediglich Kost und Logis für das Betreuungspersonal sind zu berücksichtigen.

Somit erzielen Sie eine faire, transparente und planbare Preisgestaltung mit fixen Kosten.

Es versteht sich von selbst, dass vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit sämtliche Serviceleistungen kostenlos und unverbindlich sind. Dazu gehören unter anderem die Analyse Ihrer Lebenssituation und die Festlegung Ihres persönlichen Bedarfs, Vertragsgestaltung, Auswahl und Bereitstellung des fachlich qualifizierten Betreuungspersonals, Organisation der An- und Abreise des Personals sowie Ihre kontinuierliche Betreuung und die des Betreuungspersonals bei Ihnen vor Ort.

Die nachfolgende Übersicht ermöglicht einen beispielhaften Überblick über die effektive monatliche Belastung für die Versorgung einer pflegebedürftigen Person im eigenen Zuhause durch eine osteuropäische Betreuungskraft.

Beispiel einer Preisberechnung
Annahme:
• Betreuungskraft mit kommunikativen (mittleren) Deutschkenntnissen
• Pflegegrad 3
• Mtl. Kosten für die professionelle Betreuungskraft inkl. Fahrtkosten
2.850,00 €
Pflegegeld für Pflegegrad 3– 572,00 €
Verhinderungspflegegeld (1.612 €/Jahr), anteilig– 134,00 €
Zusätzliches Verhinderungspflegegeld bei Nichtinanspruchnahme der Kurzzeitpflege (806 €/Jahr), anteilig  – 67,00 €
Steuervorteil (4.000 €/Jahr)*, anteilig– 333,00 €
Monatlicher Eigenanteil1.744,00 €

*Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei steuerliche Beratung vornehmen dürfen. Erkundigen Sie sich bitte bezüglich der dargestellten Steuervorteile bei Ihrem Steuerberater. Die Steuervorteile differieren, je nachdem ob Sie selbst betroffen und Auftraggeber sind oder im Namen ihres Angehörigen agieren.