Rechtliche Voraussetzungen

Bei der Inanspruchnahme einer osteuropäischen Betreuungskraft sind einige rechtliche Punkte zu beachten. Für uns hat die Einhaltung dieser Punkte oberste Priorität, um eine legale Beschäftigung zu gewährleisten. Im Folgenden informieren wir über die wichtigsten Punkte.

ENTSENDUNG GEMÄß EU-RECHT

Unsere Betreuungskräfte sind bei einem unserer europäischen Partnerunternehmen in ihrem jeweiligen Herkunftsland angestellt und werden entsprechend der nach EU-Recht geltenden Entsenderichtlinien für einen vorab definierten Zeitraum nach Deutschland entsandt.

Die Betreuungskräfte sind krankenversichert und entrichten in ihrem Heimatland (Polen, Slowakei, Ungarn, etc.) gemäß der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge wird durch das Europäische Formblatt A1 dokumentiert. Dieses wird von der ausländischen Sozialversicherungsbehörde bei Erfüllung der notwendigen rechtlichen Bedingungen ausgestellt und legitimiert den Aufenthalt der Betreuungskraft in Deutschland.

Gesetzlicher Mindestlohn

Am 1. Januar 2015 ist in Deutschland das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Wir sorgen dafür, dass Sie eine qualifizierte und rechtlich einwandfreie häusliche Betreuung und Pflege erhalten. Die geltenden Mindestlohn-Regelungen werden von allen Partnern, mit denen wir eine Kooperation haben, eingehalten. Dies ist im Rahmen eines Kooperationsvertrages schriftlich versichert.

Ausgewählte Partnerunternehmen in Osteuropa

Wir pflegen langfristige Kooperationen mit sorgfältig ausgewählten Partnerunternehmen in Osteuropa, welche unseren hohen Qualitätsansprüchen entsprechen. Wir stehen in ständigem persönlichen Austausch mit unseren Partnern, um zum Beispiel über rechtliche Rahmenbedingungen, Prozess- und Qualitätsoptimierung und aktuelle Pflege-Themen zu diskutieren.

Folgen illegaler Beschäftigung von osteuropäischem Pflegepersonal

Die Hauptzollämter sind für das Aufspüren illegaler Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland zuständig.

Wird dem Auftraggeber nachgewiesen, eine osteuropäische Pflegekraft illegal im Haushalt zu beschäftigen, muss mit harten Strafen gerechnet werden:

  • Bei einer Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis: Bußgeld bis zu 500.000€
  • Hinterziehung von Lohnsteuer: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (teilweise 3 Jahre)
  • Nicht geleistete Sozialabgaben: Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu 3 Jahren
  • Alle Beiträge, Abgaben und Steuern müssen nachgezahlt werden
  • Die Familien müssen die Kosten der Heimreise tragen

Sie wünschen weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Betreuung in häuslicher Gemeinschaft? Kontaktieren Sie uns jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.